SANIERUNG – SHOP

LEUCHTENTAUSCH

Erhöhter Handlungsbedarf in Shops durch das Verbot

von Halogen- und Hochdruckentladungslampen

2800 lm

Leuchtenlichtstrom

6900 lm

VIVO II L

HIT-TC CE 70W

–79 %

–11 %

VIVO II M

HIT-TC CE 35W

MICROS II R100

QT-LP12 80W

1200 lm

800 lm

Energieverbrauch

Neu

Ersatz für

–83 %

3100 lm

–42 %

–24 %

VIVO II S

QR-CBC51 50W

MICROS II R68

QR-CBC51 50W

Der Ruf nach mehr Energieeffizienz ertönt seit geraumer Zeit. Dennoch werden in der Schweiz noch viele Geschäftslokale mit alter Lampentechnolo- gie betrieben. Durch das voranschreitende Verbot von ineffizienten Lampen bekommt der Umstieg auf LED zusätzlichen Drive. Jedoch: energieeffiziente Leuchtmittel allein sind kein Garant für effektives Stromsparen. Der grosse Vorteil von LED-Leuchten besteht darin, dass sie auch digital dimm- und steuerbar sind. In Kombination mit moderner Sensortechnik lässt sich viel Strom einsparen, indem die Beleuchtung der jeweiligen Nutzung der Ver- kaufsräume angepasst wird. Eine detaillierte Übersicht mit weiteren verglei- chenden Zahlen und Fakten steht zum Download bereit.


Leuchtenempfehlung

Die neue Strahlerplattform VIVO II und die miniaturisierten MICROS II Downlights eignen sich ideal für die Renovierung von kleinen Shops und Verkaufsräumen. Zum Beispiel können VIVO II Strahler einfach an bestehende 3-Phasen-Stromschienen oder ein TECTON Lichtband angedockt werden. Die breite Palette an Baugrössen und Montageoptionen stellt eine hohe Lösungs- kompetenz für alle Bereiche – vom Regal über die Frische-Insel bis zur Theke – sicher. Als Ersatz für Downlights mit Halogentechnik übernehmen MICROS II Kraftpakte die Aufgaben der Allgemein- und Akzentbeleuchtung. Ein weiterer Vorteil: Sowohl VIVO II als auch MICROS II lassen sich drahtlos in Beleuch- tungssysteme integrieren. Dank basicDIM Wireless Technologie sind die Leuchten über eine mobile App konfigurier- und dimmbar – ohne

zusätzliche oder neue Verkabelung.

Historie der Lampenverbote

März 2009

Definition von Mindestanforderungen an die Effizienz von Leuchtmitteln auf Basis der EU- Ökodesignrichtlinie

Bis 2017

Verbot von Quecksilberdampflampen (HME) und ineffizienter Leuchtstofflampen (T8), Natrium- (HST) und Metalldampflampen (HIT)

September 2018

Verkaufsverbot für Halogenlampen

Bis September 2023

Verbot weiterer T8-, HST- und HIT-Lampen durch das sukzessive Erhöhen der Mindest- werte für Energieeffizienz und Lebensdauer